Vorstellung des Betreuungsvereins: 1992 trat das neue Betreuungsrecht in Kraft. Es löste das im Wesentlichen aus dem letzten Jahrhundert stammende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene ab. Die anonyme Verwaltung der betroffenen Menschen und die automatische Entmündigung wurde abgeschafft. Das Betreuungsgesetz (§ 1896 ff BGB ) betont die Wichtigkeit der persönlichen Betreuung und stärkt die rechtliche Stellung betreuter Menschen. Es stehen ihr Wohl und ihre Wünsche im Mittelpunkt. Um eine persönliche Betreuung der betroffenen Menschen sicherzustellen, fördert die Landesregierung Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz. Denn die Verbesserung der Situation betreuter Menschen steht und fällt mit dem Engagement und der Kompetenz ihrer Betreuerinnen und Betreuer. Unser Betreuungsverein (bestehend seit 1990) unterstützt sowohl Familienangehörige in ihrer Arbeit als BetreuerIn, als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich als Ehrenamtliche zur Verfügung zu stellen. Unsere VereinsbetreuerInnen führen schwierige Betreuungen selbst und haben entsprechende Erfahrung. Hauptaufgabe und Zielsetzung des Betreuungsvereins der AWO ist es, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer für diese Tätigkeit zu gewinnen, auszubilden und beratend zu begleiten. Das Schulungs- und Beratungsangebot umfasst in Absprache mit den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern • Einführungsveranstaltungen • Informationsveranstaltungen • Einzelberatungen • Informationen zur Erstellung und zum Einsatz von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung Mit unseren Angeboten wollen wir das entsprechende "Handwerkszeug" zur Betreuungsführung vermitteln und das Bewusstsein dafür wecken, die Aufgaben im Sinne einer Interessensvertretung der betreuten Menschen wahrzunehmen. Denn viele Betreute haben keine sonstige Unterstützung und sind auf Hilfe angewiesen. Auch für Bevollmächtigte gilt das Angebot der Fortbildung und Beratung Leitbild der AWO-Betreuungsvereine im Rahmen des AWO-Fachverbandes Betreuungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. - Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) trägt seit der grundlegenden Gesetzesreform von 1992 mit ihren bundesweit tätigen Betreuungsvereinen wesentlich dazu bei, den Geist und Inhalt des Betreuungsgesetzes in die rechtliche, soziale und gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen. Grundlage dieses Handelns und Wirkens sind die Leitsätze und das Leitbild der AWO. Das besondere Engagement der Betreuungsvereine der AWO steht unter dem Motto: „Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben“. - Darunter verstehen die Betreuungsvereine der AWO ihr spezielles Wirken in der Stärkung des Ehrenamtes. Das ehrenamtliche Engagement, sowohl für Familienangehörige als auch für „fremde“ Menschen, wird aber vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Wertewandel zukünftig nur über verstärkte fachlich qualifizierte Begleitung und Anleitung zu halten sein. Den Betreuungsvereinen kommt hierbei die Schlüsselrolle zu. - Ebenso stellen wir über die Beschäftigung von Vereinsbetreuerinnen und -betreuern mit entsprechender Qualifikation sicher, dass Betroffene nicht alleine bleiben, wenn keine Person im Ehrenamt bereit oder in der Lage ist, die gesetzliche Vertretung wahrzunehmen. Definition der rechtlichen Betreuung - Die Würde des Menschen sowie Gleichstellung und Inklusion sind im Recht verankert und zählen zu seinen Grundrechten. Es gehört zum gesellschaftlichen Auftrag, Menschen die Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen und sie zu unterstützen. Dies erfordert die respektvolle Wahrnehmung eines jeden Menschen als individuelle Persönlichkeit. Deshalb ist die rechtliche Betreuung ein Instrument, um Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit / Behinderung in unserer Gesellschaft gleichzustellen. Somit bekommen Betroffene einen Betreuer/eine Betreuerin zur Seite gestellt, deren Aufgabe darin besteht, das Wohl der Betreuten zu vertreten, und zwar auf der Grundlage ihrer gesamten Lebenszusammenhänge. Betreuungsvereine und ihre Strukturqualität - Betreuungsvereine bilden seit der Reform des Betreuungsrechts einen unverzichtbaren Bestandteil im Betreuungswesen. Durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Betreuungsvereine ist gewährleistet, dass qualifiziertes Personal in allen Bereichen tätig ist. Die Betreuungsvereine haben Strukturen geschaffen, die ein effektives und effizientes Handeln ermöglichen. Sie sind durch Mitarbeit in verschiedenen örtlichen Gremien an Hilfesystemen beteiligt. Berufliche Qualifikation - Unsere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Rechtsbereich, im Gesundheitswesen, über Krankheitsbilder und Therapieformen, psychologisches und psychiatrisches Grundwissen sowie Kenntnisse über pädagogische Methoden. Darüber hinaus erfordert Betreuungsarbeit ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie die Fähigkeit, sich in viele andere Bereiche innerhalb kürzester Zeit einarbeiten zu können, da die Individualität eines jeden Betreuten jederzeit neue Aufgabenstellungen hervorrufen kann. Aus diesen Gründen ist ein abgeschlossenes Studium im sozialen, psychologischen oder juristischen Bereich die beste Voraussetzung, um den Anforderungen im Sinne der Betreuten gerecht werden zu können. - Die Betreuungsvereine der AWO in Rheinland-Pfalz und dem Saarland leisten ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung und Weiterentwicklung der wegweisenden Ideen des Betreuungsrechts. Die Qualität unserer Arbeit wird durch folgende Leitsätze bestimmt: 1. Unser Handeln und Wirken orientiert sich an den Werten der Arbeiterwohlfahrt. Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit bilden unsere Grundlagen. 2. Unsere Arbeit zeichnet sich durch Wertschätzung, Respekt und empathisches Verhalten aus. 3. Die AWO-Betreuungsvereine stehen für eine qualitativ hochwertige Arbeit. 4. Wir pflegen einen professionellen und kontinuierlichen Austausch mit unseren Kooperationspartnern. 5. Unsere Ressourcen setzen wir zielgerichtet, verantwortungsvoll und nachhaltig ein. |