Ehrenamt

Für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen, geistigen oder seelischen
Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können,
werden nach dem bürgerlichen Gesetzbuch Betreuungen angeordnet.

Diese Aufgaben werden durch einen vom Betreuungsgericht bestellten rechtlichen Betreuer
wahrgenommen. Er kann aus dem familiären oder sonstigen sozialen Umfeld des behinderten Menschen
 gesucht werden, sofern er bereit und geeignet ist, die Aufgabe zu übernehmen.
Die Betreuung wird ehrenamtlich geführt.
In unserer praktischen Arbeit suchen wir Menschen, die diesen überaus wertvollen Dienst
für eine hilfebedürftige Person übernehmen. In erster Linie ist die Betreuung
eine organisatorische Aufgabe wie z. B. Organisation von Hauswirtschafts- und Einkaufshilfen,
Essen auf Rädern,  Bankgeschäfte, Besuchsdienste.
Bei auftauchenden Problemen stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. 

Nächster Betreuungsrechts-Einführungskurs siehe unter Veranstaltungen

Für eine rechtliche Betreuung hat man einen Anspruch auf  Aufwandspauschale von 425 € pro Jahr.
Für die Jahre 2024 und 2025 kommt eine Erhöhung von 24,- € im Jahr dazu.
Sie ist steuerfrei.


Unser Serviceteil:
                                                            
 Betreuungsrecht:

Link:                                       Web: www.bmj.de
auf diesem Pfad des Ministeriums der Justiz
finden Sie Publikationen zum Thema
Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht
außerdem
Formulare wie Muster einer Vorsorgevollmacht
Muster einer Patientenverfügung    uvm.



Allgemeines zum Thema Ehrenamt in Rheinland-Pfalz erfahren Sie hier:
Link:                                              www.wir-tun-was.de/