Ehrenamt
Für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, werden nach dem bürgerlichen Gesetzbuch Betreuungen angeordnet. Diese Aufgaben werden durch einen vom Betreuungsgericht bestellten rechtlichen Betreuer wahrgenommen. Er kann aus dem familiären oder sonstigen sozialen Umfeld des behinderten Menschen gesucht werden, sofern er bereit und geeignet ist, die Aufgabe zu übernehmen. Die Betreuung wird ehrenamtlich geführt. In unserer praktischen Arbeit suchen wir Menschen, die diesen überaus wertvollen Dienst für eine hilfebedürftige Person übernehmen. In erster Linie ist die Betreuung eine organisatorische Aufgabe wie z. B. Organisation von Hauswirtschafts- und Einkaufshilfen, Essen auf Rädern, Bankgeschäfte, Besuchsdienste. Bei auftauchenden Problemen stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Nächster Betreuungsrechts-Einführungskurs siehe unter Veranstaltungen Für eine rechtliche Betreuung hat man einen Anspruch auf Aufwandspauschale von 425 € pro Jahr. Für die Jahre 2024 und 2025 kommt eine Erhöhung von 24,- € im Jahr dazu. Sie ist steuerfrei. Unser Serviceteil: Betreuungsrecht:
finden Sie Publikationen zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht außerdem Formulare wie Muster einer Vorsorgevollmacht Muster einer Patientenverfügung uvm. Allgemeines zum Thema Ehrenamt in Rheinland-Pfalz erfahren Sie hier:
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